Beitrag / sog. Leistungsverweigerungsrecht
Wenn Sie von der COVID19-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, gibt das Gesetz ihnen derzeit die Möglichkeit, die Zahlung von Versicherungsprämien bis zum 30. Juni 2020 aufzuschieben.
Dies gilt derzeit für alle Pflichtversicherungen, die Sie hier finden. Berechtigt sind:
- Verbraucher, wenn die Zahlung der Prämie ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Lebensunterhalts oder das seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht leistbar ist, sowie
- Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 2 Mio. EUR), wenn die Zahlung der Prämie nicht erbringbar oder ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen des Erwerbsbetriebs nicht möglich ist.