VHV INFORMIERT ZU CORONA

Auch in der Krise bleiben wir Ihr verlässlicher Partner für Versicherungslösungen und Schadenregulierung

Die Bundes- und Landesregierungen haben eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Pandemie lindern sollen. Hierzu gehört unter anderem das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das Sie hier finden.

Die gesetzlichen Auswirkungen auf Versicherungsverträge haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

Beitrag / sog. Leistungsverweigerungsrecht

Vertrag

Kündigung

Ver­si­che­rung­sleistung

Wir stehen auch in diesen Zeiten klar an Ihrer Seite. Unser Ziel ist es, dass die wirtschaftlichen Folgen für Sie überschaubar bleiben.

Wir haben Ihnen ein Leistungsversprechen gegeben, das wir einlösen. Wir werden verlässlich regulieren, wie Sie es von uns kennen und gewohnt sind. Darüber hinaus prüfen wir gern einzelfallbezogen, wie wir unabhängig vom konkreten Versicherungsschutz unterstützen können. Diese Zusage gilt für Pflichtversicherungsverträge und auch für Nicht-Pflichtversicherungsverträge.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an die Ihnen bekannten Ansprechpartner.

Zu der aktuellen Berichterstattung hinsichtlich des Umgangs der Kfz-Versicherer mit möglicherweise pandemiebedingten rückläufigen Schäden, bitten wir um Verständnis, dass wir dazu zum jetzigen Zeitpunkt keine pauschalen Aussagen machen. Wir haben es aktuell mit einer sehr dynamischen Entwicklung zu tun, deren weiterer Verlauf heute noch nicht seriös vollumfänglich abschätzbar ist. Selbstverständlich werden wir zum Jahresende prüfen, welche pandemiebedingten Auswirkungen sich auf die Kfz-Versicherung ergeben und inwieweit wir Sie an einer möglichen positiven Entwicklung angemessen beteiligen können.

Die COVID19-Pandemie ist für uns alle eine ungeahnte wirtschaftliche Herausforderung. Bundes- und Landesregierungen haben nun Hilfsfonds aufgelegt, um in Not geratenen Unternehmen Soforthilfen zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen gewähren zu können. Bund, Länder und Kommunen unterstützen auf verschiedenste Art und Weise, die wichtigen Links und Informationen finden Sie im Folgenden.

Informationen des BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat die wichtigsten Inhalte zu der Frage „Wer kann wo einen Antrag stellen?“ zusammengefasst dargestellt. Diese finden Sie unter diesem Link des BMWi. Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie zudem von Ihren Landesverbänden der Bauwirtschaft, den Partnern Ihres Spezialversicherers VHV.

Antragsberechtigte

Umfang der Soforthilfe

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise

Auszahlung über die Länder

Unbürokratisches Antragsverfahren

Antrags- und Auszahlungsfrist

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz

Informationen zu Ansprechpartnern

Kurzarbeit

Gewerbliche Mieter

Weitere Fördermöglichkeiten

Sie haben Fragen an unsere Bauexperten?

0180 - 2232 100

oder faxen Sie uns: 0511 - 907 3929